Förderung unternehmerisches Know-how (Unternehmensberatung)
Bezuschusst externe Beratung zu IT-Sicherheit und Digitalisierungsstrategie - kein Zuschuss zu Hard- oder Software, sondern zur Beratungsleistung.
Offen- Förderhöhe bis
- 2.800 €
- Förderquote
- 80 %
80 % / max. 2.800 € je Beratung in den neuen Bundesländern, 50 % / max. 1.750 € im übrigen Bundesgebiet
Antragsfrist bis 31.12.2026
Über das Programm
Die BAFA-Förderung 'Unternehmerisches Know-how' bezuschusst Beratungsleistungen externer Berater zu Digitalisierung, IT-Sicherheit und allgemeinen betriebswirtschaftlichen Themen. Anders als die meisten anderen Programme hier fließt das Geld nicht in Hardware oder Software, sondern in die Beratungsstunden selbst.
Je Unternehmen sind innerhalb der Förderrichtlinie bis zu fünf abgeschlossene Beratungen förderfähig, höchstens zwei pro Kalenderjahr. Die Förderrichtlinie gilt für Anträge bis zum 31. Dezember 2026.
Der Ablauf: Online-Antrag über das BAFA-Portal (nur Firmendaten nötig), Prüfung von Leitstelle und BAFA, dann ein Genehmigungsschreiben - erst danach darf die Beratung beginnen. Spätestens sechs Monate nach dem Genehmigungsschreiben muss der Verwendungsnachweis eingereicht werden.
Voraussetzungen
- KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
- Beratung durch in der BAFA-Beraterbörse gelistete oder anzeigepflichtige externe Berater
- Antragstellung vor Beginn der Beratung über das BAFA-Portal
BAFA
Häufige Fragen zu diesem Programm
Häufige Fragen
Kann ich damit eine NIS2- oder ISO-27001-Beratung finanzieren?
Ja, IT-Sicherheit und Digitalisierungsstrategie zählen ausdrücklich zu den förderfähigen Beratungsthemen. Ob eine konkrete Beratung förderfähig ist, entscheidet die BAFA-Antragsprüfung im Einzelfall.
Welche Unterlagen brauche ich für den Verwendungsnachweis?
Das unterschriebene Verwendungsnachweisformular, eine EU-KMU- und De-minimis-Erklärung, eine Erklärung zur EU-Grundrechtecharta, den von Berater und Antragsteller unterzeichneten Beratungsbericht, die Rechnung des Beratungsunternehmens sowie einen Zahlungsnachweis. Gründungsunternehmen brauchen zusätzlich ein Bestätigungsschreiben des regionalen Partners.
Ab wann darf ich mit der Beratung beginnen?
Erst nach dem Genehmigungsschreiben von BAFA und Leitstelle - eine vorher begonnene Beratung ist nicht förderfähig.