Digitalbonus Bayern Plus
Bayerischer Zuschuss für Digitalisierung und IT-Sicherheit: bis 7.500 € Standard, bis 30.000 € Plus, für kleine Unternehmen mit unter 50 Mitarbeitern.
Offen- Förderhöhe bis
- 30.000 €
- Förderquote
- 50 %
Digitalbonus Standard: bis 7.500 € ohne erhöhten Innovationsgehalt
Antragsfrist bis 31.12.2027
Über das Programm
Der Digitalbonus Bayern fördert kleine gewerbliche Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern in zwei Bereichen: Digitalisierung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen - ausdrücklich auch durch Robotik, Künstliche Intelligenz, digitale Zwillinge und moderne Simulationstechniken - sowie Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen.
Gefördert wird die Umsetzung: bei IT-Sicherheitsprojekten auch die dafür nötige Hardware wie Firewall, Datensicherung und Netzwerksicherheitskomponenten. Beratung und Schulung sind nur begleitend zur Einführung einer Lösung förderfähig (anteilig bis 50 % der Ausgaben) - ein reines Beratungsprojekt, etwa ein ISMS-Aufbau ohne technische Umsetzung, fällt aus der Förderung heraus. Standard-Hardware wie Server, PCs oder Laptops ebenfalls.
Die Standard-Variante deckt bis zu 7.500 €, die Plus-Variante bei besonderem Innovationsgehalt bis zu 30.000 €, jeweils bei 50 % Förderquote. Während der Programmlaufzeit bis 31. Dezember 2027 ist je ein Antrag für Digitalisierung und für IT-Sicherheit möglich, insgesamt also maximal zwei - der Digitalbonus Plus darin nur ein einziges Mal. Die Antragstellung ist nur mit ELSTER-Unternehmenskonto möglich.
Der Ablauf: Online-Antrag über die zuständige Bezirksregierung mit ELSTER-Authentifizierung, Eingangsbestätigung per E-Mail - danach darf das Projekt auf eigenes Risiko starten -, Prüfung durch die Bezirksregierung (bei Digitalbonus Plus ggf. mit Expertenvotum), digitaler Förderbescheid, Auszahlungsantrag nach Projektabschluss. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe; einen Rechtsanspruch gibt es nicht, bei Überzeichnung des Programms kann ein Antrag abgelehnt werden.
Voraussetzungen
- Kleines gewerbliches Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern, in der die geförderte Maßnahme auch eingesetzt wird
- Weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme laut letztem Jahresabschluss
- Ausgeschlossen sind unter anderem freie Berufe, Kliniken und Medizinische Versorgungszentren, Vereine und gGmbHs sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
- Antrag vor Vorhabensbeginn, gültiges ELSTER-Unternehmenskonto
- Zuwendungsfähige Ausgaben von mindestens 4.000 €
- Nach Bewilligung 18 Monate Zeit zur Umsetzung
Bayern (StMWi)
Häufige Fragen zu diesem Programm
Häufige Fragen
Was zählt schon als vorzeitiger Vorhabensbeginn?
Mehr als man denkt: Auch eine mündliche Auftragserteilung gilt bereits als Beginn und schließt die Förderung aus. Erst nach der Eingangsbestätigung der Bezirksregierung darf mit dem Projekt begonnen werden.
Wie oft kann ich den Digitalbonus beantragen?
Während der Programmlaufzeit bis Ende 2027 einmal für ein Digitalisierungsprojekt und einmal für ein IT-Sicherheitsprojekt, also höchstens zwei Anträge pro Unternehmen. Der höhere Digitalbonus Plus lässt sich davon nur einmal nutzen und nicht mit dem Standard-Bonus im selben Projekt kombinieren. Anträge, die vor dem 1. Juli 2024 nach der alten Richtlinie gestellt wurden, werden auf dieses Limit nicht angerechnet.
Welche Vorhaben sind ausgeschlossen?
Projekte unter 4.000 € Ausgaben, eine Finanzierung über Mietkauf oder Leasing sowie Lizenzkosten, die über 18 Monate hinausgehen. Ebenfalls nicht förderfähig sind Standard-Hardware und Standard-Software, Ersatzbeschaffungen sowie Beratungs- und Schulungsleistungen ohne Implementierung einer Lösung.