Digitaler Mittelstand KI
Bremer Zuschuss für KI-gestützte und digitale Arbeitsprozesse, Automatisierung und Cybersicherheit - bis zu 17.000 € je Projekt.
Offen- Förderhöhe bis
- 17.000 €
- Förderquote
- 40 %
40 % für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Soloselbstständige, 30 % für mittlere Unternehmen; max. 5.000 € bei Gründung vor unter 12 Monaten
Über das Programm
Der Zuschuss 'Digitaler Mittelstand KI' fördert seit dem 1. April 2026 KMU, Kleinstunternehmen und Soloselbstständige im Land Bremen bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse - ausdrücklich einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit sowie KI-gestützter und automatisierter Abläufe.
Die Förderquote beträgt 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Soloselbstständige und 30 % für mittlere Unternehmen, maximal 17.000 € je Projekt. Das Programm läuft bis Ende 2027 und ist zunächst mit 1 Mio. € Landesmitteln ausgestattet; Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Nicht förderfähig sind Standard-Hard- und -Software, Websites zur Unternehmensdarstellung, Marketing, reine Compliance-Maßnahmen sowie Personal- und Betriebskosten. Bei zusätzlichem Kapitalbedarf lässt sich der Zuschuss mit dem zinsgünstigen BAB-Mikrokredit kombinieren.
Voraussetzungen
- KMU, Kleinstunternehmen oder Soloselbstständige mit Hauptbetriebsstätte in Bremen oder Bremerhaven
- Zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 1.000 €, Umsetzung innerhalb von zwölf Monaten
- Antrag über das Portal 'Förderbar' bei der BAB (Bremen) bzw. der BIS Bremerhaven, Vorhabensbeginn erst nach Bewilligung
- Junge Unternehmen: verpflichtende Erstberatung durch die Bremer Digitallotsen
BAB - Die Förderbank / BIS Bremerhaven
Häufige Fragen zu diesem Programm
Häufige Fragen
Kann ich damit Firewall, Backup oder eine ISO-27001-Einführung finanzieren?
Cybersicherheitsmaßnahmen sind förderfähig, Standard-Hard- und -Software sowie reine Compliance-Vorhaben dagegen ausdrücklich nicht. Gefördert wird die Verbesserung der digitalen Arbeitsprozesse - eine reine Zertifizierungsvorbereitung fällt nicht darunter, die BAB entscheidet im Einzelfall.