Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitale Sicherheit
NRW-Zuschuss für externe Dienstleistungen zur Identifikation und Schließung von IT-Sicherheitslücken - Vergabe seit 2026 über ein Losverfahren.
Budget knapp- Förderhöhe bis
- 15.000 €
- Förderquote
- 50 %
Über das Programm
MID-Digitale Sicherheit fördert projektbezogene Ausgaben für externe Dienstleistungen, die die digitale Sicherheit von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen in Nordrhein-Westfalen erhöhen - etwa Sicherheitsaudits, Penetrationstests oder die Einführung technischer Schutzmaßnahmen.
Seit Januar 2026 verwaltet die NRW.BANK das Programm. Die Förderquote ist einheitlich 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, gedeckelt auf 15.000 €. Wegen hoher Nachfrage läuft die Antragstellung zweistufig über ein Losverfahren mit anschließender Antragseinreichung.
Stufe 1: monatliche Interessensbekundung im Kundenportal der NRW.BANK, danach monatliche Auslosung. Bei erfolgreicher Ziehung öffnet sich ein Fenster von 28 Tagen für Stufe 2, die eigentliche digitale Antragstellung. Die Bagatellgrenze liegt bei 4.000 € zuwendungsfähigen Ausgaben.
Voraussetzungen
- Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
- Erfolgreiche Teilnahme am vorgeschalteten Losverfahren
- Projektbezogene externe Dienstleistung, keine Eigenleistung
NRW.BANK
Häufige Fragen zu diesem Programm
Häufige Fragen
Warum steht das Programm hier als 'Budget knapp'?
Die Antragstellung läuft seit 2026 über ein Losverfahren statt First-come-first-served - ein deutliches Zeichen, dass die Nachfrage das verfügbare Budget übersteigt. Eine Zusage ist trotz Teilnahme nicht garantiert.
Kann ich mehrfach am Losverfahren teilnehmen?
Ein Unternehmen kann das Programm innerhalb von zwei Jahren nur einmal nutzen. Zudem ist eine Doppelförderung mit anderen öffentlichen Zuschüssen von Bund, Land oder EU für dasselbe Vorhaben ausgeschlossen.
Was passiert, wenn ich nach der Ziehung nicht rechtzeitig den Antrag stelle?
Die Frist von 28 Tagen nach erfolgreicher Losziehung ist fix - wird sie versäumt, verfällt die Chance und eine erneute Teilnahme am nächsten Losverfahren ist nötig.