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Orientierung

NIS2 für Trinkwasserversorger

Trinkwasser gehört zu den zehn Anlage-1-Sektoren, die als „besonders wichtige Einrichtung" nach § 28 BSIG eingestuft werden können. Erfasst sind Unternehmen, die Trinkwasser gewinnen, aufbereiten oder verteilen. Ab 50 Beschäftigten oder Umsatz und Bilanzsumme über 10 Millionen Euro gilt ein Wasserversorger als „wichtige Einrichtung", ab 250 Beschäftigten oder entsprechend höherem Umsatz und Bilanzsumme als „besonders wichtig" - unabhängig von der Größe können aber auch einzelne kritische Einzelanbieter erfasst sein, etwa wenn ein Ausfall besonders viele Menschen beträfe.

Wasserversorger sind häufig kommunal organisiert und stehen dadurch vor einer besonderen Herausforderung: Cybersicherheitsmaßnahmen müssen mit begrenztem IT-Personal umgesetzt werden. Ein strukturiertes Risikoregister und eine klare Verantwortlichkeit auf Leitungsebene sind hier der praktikabelste Einstieg, bevor größere technische Maßnahmen folgen.

Typische Einrichtungen in diesem Sektor
  • Kommunale Wasserwerke und Zweckverbände
  • Regionale Wasserversorgungsunternehmen
  • Betreiber von Aufbereitungsanlagen für Trinkwasser
  • Fernwasserversorger, die mehrere Kommunen beliefern

NIS2, CRA und ISO 42001 - drei Regelwerke, ein Schnellcheck

NIS2, der Cyber Resilience Act (CRA) und ISO/IEC 42001 werden häufig verwechselt, weil sie sich zeitlich überschneiden und alle Sicherheitsnachweise verlangen. Sie adressieren aber unterschiedliche Ebenen: NIS2 verpflichtet Betreiber besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen, ihre eigene Organisation abzusichern. Der CRA verpflichtet Hersteller, sichere Produkte mit digitalen Elementen in Verkehr zu bringen. ISO 42001 ist eine freiwillige Norm für den Umgang mit KI-Systemen.

Der Compliance-Kompass ordnet die eigenen Angaben diesen drei Regelwerken zu und verweist direkt auf die passende Vorlage im ISMS-Dokumentation-Tool oder auf CRA-Klartext. Die Einschätzung ersetzt keine rechtliche Prüfung, gibt aber einen belastbaren ersten Anhaltspunkt, wo Handlungsbedarf besteht.

Häufige Fragen

Fällt Abwasserentsorgung auch unter den NIS2-Sektor Trinkwasser?

Nein, Trinkwasser und Abwasser sind im BSIG getrennt geführt, beide aber in Anlage 1 - Abwasserentsorger können also ebenfalls als besonders wichtige Einrichtung eingestuft werden, sofern sie die höheren Schwellen erreichen. Eine eigene Branchenseite für Abwasser führt die Details gesondert auf.

Reicht eine gute IT-Sicherheit ohne dokumentiertes ISMS?

Nach Art. 21 Abs. 2 der Richtlinie sind Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte für Informationssysteme eine der zehn Mindestmaßnahmen - ohne Dokumentation lässt sich das im Zweifel nicht nachweisen. Ein Risikoregister und eine Statement-of-Applicability nach ISO/IEC 27001 sind der übliche Nachweis.

Ab welcher Unternehmensgröße gilt NIS2?

In der Regel ab 50 Beschäftigten oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz - vorausgesetzt, das Unternehmen ist einem der in Anhang I oder II der Richtlinie genannten Sektoren zuzuordnen. Unabhängig von der Größe können auch einzelne kritische Einzelanbieter erfasst sein.

Bin ich als Softwarehersteller vom Cyber Resilience Act betroffen?

Sehr wahrscheinlich. Enthält ein Produkt Software oder kann es sich mit einem Gerät oder Netz verbinden und wird es in der EU verkauft, fällt es in der Regel unter den CRA - egal ob reine Software, IoT-Gerät oder Industriesteuerung.

Muss ich mein Unternehmen nach ISO 42001 zertifizieren lassen, wenn ich KI einsetze?

Nein, ISO/IEC 42001 ist eine freiwillige Norm. Verpflichtend sind die Anforderungen der EU-KI-Verordnung, unabhängig von einer Zertifizierung. Ein KI-Managementsystem nach ISO 42001 hilft aber, diese Anforderungen strukturiert nachzuweisen.

Mehr dazu: NIS-2 im Glossar · Risikoregister im Glossar

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