Weltraum ist einer der zehn Anlage-1-Sektoren des BSIG und kann als „besonders wichtige Einrichtung" eingestuft werden. Erfasst sind vor allem Betreiber von Bodeninfrastrukturen, die im Eigentum von Mitgliedstaaten stehen, von ihnen betrieben werden oder von Dritten für sie betrieben werden und die die Erbringung weltraumgestützter Dienste unterstützen - etwa Bodenstationen für Satellitenkommunikation oder Erdbeobachtung. Betreiber der Raumfahrzeuge selbst sind über andere sektorale Regelungen erfasst.
Der Sektor ist in Deutschland vergleichsweise klein besetzt, gewinnt aber mit dem Ausbau kommerzieller Satellitendienste - etwa für Kommunikation, Navigation oder Erdbeobachtung - an Bedeutung. Wer Bodenstationen oder vergleichbare Infrastruktur betreibt, sollte die Sektorzuordnung frühzeitig prüfen, da entsprechende Dienste zunehmend auch von zivilen und industriellen Kunden nachgefragt werden.
- Betreiber von Satelliten-Bodenstationen
- Anbieter satellitengestützter Kommunikationsdienste
- Betreiber von Anlagen zur Erdbeobachtung
- Dienstleister für Weltraumlage- und Navigationsdaten
Wie die Einschätzung funktioniert
NIS2, CRA und ISO 42001 - drei Regelwerke, ein Schnellcheck
NIS2, der Cyber Resilience Act (CRA) und ISO/IEC 42001 werden häufig verwechselt, weil sie sich zeitlich überschneiden und alle Sicherheitsnachweise verlangen. Sie adressieren aber unterschiedliche Ebenen: NIS2 verpflichtet Betreiber besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen, ihre eigene Organisation abzusichern. Der CRA verpflichtet Hersteller, sichere Produkte mit digitalen Elementen in Verkehr zu bringen. ISO 42001 ist eine freiwillige Norm für den Umgang mit KI-Systemen.
Der Compliance-Kompass ordnet die eigenen Angaben diesen drei Regelwerken zu und verweist direkt auf die passende Vorlage im ISMS-Dokumentation-Tool oder auf CRA-Klartext. Die Einschätzung ersetzt keine rechtliche Prüfung, gibt aber einen belastbaren ersten Anhaltspunkt, wo Handlungsbedarf besteht.
Häufige Fragen
Fällt ein Satellitenbetreiber selbst unter den NIS2-Sektor Weltraum?
Der Sektor Weltraum im BSIG stellt vor allem auf Betreiber der Bodeninfrastruktur ab, die weltraumgestützte Dienste unterstützt. Je nach konkreter Rolle können Satellitenbetreiber zusätzlich über andere Sektoren wie digitale Infrastruktur erfasst sein.
Ist der Weltraumsektor auch für kleinere Start-ups relevant?
Ja, sobald die üblichen Größenschwellen von 50 Beschäftigten oder Umsatz und Bilanzsumme über 10 Millionen Euro erreicht werden - was in einer wachstumsstarken Branche schneller passieren kann als in etablierten Sektoren.
Ab welcher Unternehmensgröße gilt NIS2?
In der Regel ab 50 Beschäftigten oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz - vorausgesetzt, das Unternehmen ist einem der in Anhang I oder II der Richtlinie genannten Sektoren zuzuordnen. Unabhängig von der Größe können auch einzelne kritische Einzelanbieter erfasst sein.
Bin ich als Softwarehersteller vom Cyber Resilience Act betroffen?
Sehr wahrscheinlich. Enthält ein Produkt Software oder kann es sich mit einem Gerät oder Netz verbinden und wird es in der EU verkauft, fällt es in der Regel unter den CRA - egal ob reine Software, IoT-Gerät oder Industriesteuerung.
Muss ich mein Unternehmen nach ISO 42001 zertifizieren lassen, wenn ich KI einsetze?
Nein, ISO/IEC 42001 ist eine freiwillige Norm. Verpflichtend sind die Anforderungen der EU-KI-Verordnung, unabhängig von einer Zertifizierung. Ein KI-Managementsystem nach ISO 42001 hilft aber, diese Anforderungen strukturiert nachzuweisen.
Mehr dazu: NIS-2 im Glossar · Risikoregister im Glossar