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Fördermittel IT-Sicherheit - öffentliche Zuschüsse, Kredite und Beratungsförderung für IT-Sicherheitsmaßnahmen

Lesezeit: 2 Min.

Was bedeutet Fördermittel IT-Sicherheit?

Öffentliche Programme wie der KfW-Förderkredit Digitalisierung, die BAFA-Beratungsförderung oder Landesprogramme wie der Digitalbonus bezuschussen IT-Sicherheitsmaßnahmen, je nach Programm als Zuschuss, Kredit oder Beratungsförderung.

Fördermittel für IT-Sicherheit sind öffentliche Finanzierungsangebote von Bund und Bundesländern, die Investitionen in Cybersicherheit ganz oder teilweise mitfinanzieren, etwa die Einführung technischer Schutzmaßnahmen, eines Informationssicherheits-Managementsystems nach ISO 27001, oder die externe Beratung zur Vorbereitung auf NIS2 oder den Cyber Resilience Act (CRA).

Es gibt drei Grundformen: nicht rückzahlbare Zuschüsse zu einem Prozentsatz der Kosten, zinsvergünstigte Kredite (teils mit zusätzlichem Tilgungszuschuss) und Zuschüsse zu reinen Beratungsleistungen. Bundesprogramme gelten unabhängig vom Unternehmensstandort, Landesprogramme sind an eine Betriebsstätte im jeweiligen Bundesland gebunden und unterscheiden sich deutlich in Förderquote, Höchstbetrag und Antragsverfahren.

Welche Formen von Förderung gibt es?

Zuschuss: ein nicht rückzahlbarer Anteil der förderfähigen Kosten, meist 30-60 %, gedeckelt auf einen Höchstbetrag, die häufigste Form bei Landesprogrammen für Hard- und Software.

Darlehen: ein zinsvergünstigter Kredit, oft mit zusätzlichem Tilgungszuschuss, der die Rückzahlung reduziert, passend für größere Investitionsvolumen.

Beratungszuschuss: deckt die Kosten externer Beratung, nicht die Umsetzung selbst, etwa zur Vorbereitung auf NIS2, ISO 27001 oder den CRA.

Bund oder Land - was passt?

Bundesprogramme wie der KfW-Förderkredit Digitalisierung oder die BAFA-Beratungsförderung gelten unabhängig vom Firmensitz. Landesprogramme wie der Digitalbonus Bayern oder MID-Digitale Sicherheit in Nordrhein-Westfalen sind an eine Betriebsstätte im jeweiligen Bundesland gebunden, meist mit eigenem Förderportal und eigenen Fristen. Beide Ebenen lassen sich in der Regel nicht für dieselbe Ausgabe kombinieren.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Fast alle Programme verlangen den Antrag vor Beginn des Vorhabens. Eine bereits beauftragte oder bezahlte Maßnahme ist in der Regel nicht mehr förderfähig.

Budgets sind begrenzt: Manche Programme vergeben nach Eingangsreihenfolge, andere per Losverfahren, sobald die Nachfrage das Budget übersteigt. Fördersätze, Höchstbeträge und der Status eines Programms ändern sich kurzfristig, deshalb lohnt vor der Antragstellung immer ein Blick auf die aktuelle offizielle Programmseite.

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Auch bekannt als

Förderprogramm IT-Sicherheit · Zuschuss Digitalisierung · Digitalbonus · Cybersicherheit Förderung

Häufige Fragen zu Fördermittel IT-Sicherheit

Kann ich mehrere Förderprogramme gleichzeitig nutzen?

Häufig nicht für dieselbe Ausgabe: eine sogenannte Doppelförderung ist bei den meisten Programmen ausgeschlossen. Für unterschiedliche Teile eines Vorhabens (z.B. Beratung über die BAFA-Förderung, Umsetzung über ein Landesprogramm) ist eine Kombination oft möglich, sollte aber im Einzelfall mit dem jeweiligen Fördergeber geklärt werden.

Muss ein Fördermittelantrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden?

Bei fast allen Programmen ja. Wird die Maßnahme beauftragt oder bezahlt, bevor der Antrag bewilligt oder zumindest eingereicht ist, entfällt die Förderfähigkeit in der Regel vollständig, unabhängig davon, wie gut das Vorhaben sonst passt.