Abwasser gehört zu den zehn Anlage-1-Sektoren des BSIG und kann damit als „besonders wichtige Einrichtung" eingestuft werden. Erfasst sind Unternehmen, die Sammlung, Entsorgung oder Behandlung von Siedlungs-, Haus- oder Industrieabwasser übernehmen. Ab 50 Beschäftigten oder Umsatz und Bilanzsumme über 10 Millionen Euro gilt ein Abwasserentsorger als „wichtige Einrichtung", ab 250 Beschäftigten oder entsprechend höheren Werten als „besonders wichtig".
Wie Trinkwasserversorger sind Abwasserbetriebe häufig kommunal organisiert und stehen vor derselben Herausforderung: Cybersicherheitsanforderungen mit begrenztem IT-Personal umzusetzen. Prozessleittechnik zur Steuerung von Kläranlagen und Pumpwerken gehört zu den kritischen Systemen, die ein Risikoregister explizit erfassen sollte - ein Ausfall wirkt sich unmittelbar auf die öffentliche Gesundheit aus.
- Kommunale Kläranlagenbetreiber
- Abwasserzweckverbände
- Betreiber von Kanalnetzen und Pumpwerken
- Industrielle Abwasserbehandlungsanlagen mit kommunalem Anschluss
Wie die Einschätzung funktioniert
NIS2, CRA und ISO 42001 - drei Regelwerke, ein Schnellcheck
NIS2, der Cyber Resilience Act (CRA) und ISO/IEC 42001 werden häufig verwechselt, weil sie sich zeitlich überschneiden und alle Sicherheitsnachweise verlangen. Sie adressieren aber unterschiedliche Ebenen: NIS2 verpflichtet Betreiber besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen, ihre eigene Organisation abzusichern. Der CRA verpflichtet Hersteller, sichere Produkte mit digitalen Elementen in Verkehr zu bringen. ISO 42001 ist eine freiwillige Norm für den Umgang mit KI-Systemen.
Der Compliance-Kompass ordnet die eigenen Angaben diesen drei Regelwerken zu und verweist direkt auf die passende Vorlage im ISMS-Dokumentation-Tool oder auf CRA-Klartext. Die Einschätzung ersetzt keine rechtliche Prüfung, gibt aber einen belastbaren ersten Anhaltspunkt, wo Handlungsbedarf besteht.
Häufige Fragen
Ist Abwasser wirklich in derselben Kategorie wie Trinkwasser?
Ja, das BSIG führt beide Sektoren in Anlage 1 und damit in der potenziell strengeren Kategorie „besonders wichtige Einrichtung" - anders als vielfach angenommen ist Abwasser kein nachrangiger Sektor.
Zählt ein privater Betreiber einer Industriekläranlage auch zum Sektor Abwasser?
Wenn die Anlage Abwasserbewirtschaftung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes betreibt und die Größenschwellen erreicht, in der Regel ja - unabhängig davon, ob der Betreiber kommunal oder privat organisiert ist.
Ab welcher Unternehmensgröße gilt NIS2?
In der Regel ab 50 Beschäftigten oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz - vorausgesetzt, das Unternehmen ist einem der in Anhang I oder II der Richtlinie genannten Sektoren zuzuordnen. Unabhängig von der Größe können auch einzelne kritische Einzelanbieter erfasst sein.
Bin ich als Softwarehersteller vom Cyber Resilience Act betroffen?
Sehr wahrscheinlich. Enthält ein Produkt Software oder kann es sich mit einem Gerät oder Netz verbinden und wird es in der EU verkauft, fällt es in der Regel unter den CRA - egal ob reine Software, IoT-Gerät oder Industriesteuerung.
Muss ich mein Unternehmen nach ISO 42001 zertifizieren lassen, wenn ich KI einsetze?
Nein, ISO/IEC 42001 ist eine freiwillige Norm. Verpflichtend sind die Anforderungen der EU-KI-Verordnung, unabhängig von einer Zertifizierung. Ein KI-Managementsystem nach ISO 42001 hilft aber, diese Anforderungen strukturiert nachzuweisen.
Mehr dazu: NIS-2 im Glossar · Risikoregister im Glossar