Chemie gehört zu den Sektoren, die NIS2 als „wichtige Einrichtungen" führt. Erfasst sind Unternehmen, die chemische Stoffe herstellen, produzieren oder vertreiben. Wie in allen NIS2-Sektoren greift die Einstufung in der Regel ab 50 Beschäftigten oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz - größere Anlagen können zusätzlich unter die separate Störfall- und KRITIS-Regulierung fallen, die unabhängig von NIS2 gilt.
In der Chemieproduktion sind Prozessleitsysteme (OT) und klassische Büro-IT oft eng verzahnt. Ein Sicherheitsvorfall in der Produktions-IT kann damit auch physische Risiken berühren - ein Grund, warum Normen wie IEC 62443 für Betreiber industrieller Steuerungssysteme in der Praxis häufig ergänzend zu ISO 27001 herangezogen werden.
- Chemische Produktionsbetriebe
- Hersteller von Grund- und Spezialchemikalien
- Vertriebsunternehmen für chemische Stoffe und Gemische
- Betreiber verfahrenstechnischer Anlagen mit Prozessleitsystemen
Wie die Einschätzung funktioniert
NIS2, CRA und ISO 42001 - drei Regelwerke, ein Schnellcheck
NIS2, der Cyber Resilience Act (CRA) und ISO/IEC 42001 werden häufig verwechselt, weil sie sich zeitlich überschneiden und alle Sicherheitsnachweise verlangen. Sie adressieren aber unterschiedliche Ebenen: NIS2 verpflichtet Betreiber besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen, ihre eigene Organisation abzusichern. Der CRA verpflichtet Hersteller, sichere Produkte mit digitalen Elementen in Verkehr zu bringen. ISO 42001 ist eine freiwillige Norm für den Umgang mit KI-Systemen.
Der Compliance-Kompass ordnet die eigenen Angaben diesen drei Regelwerken zu und verweist direkt auf die passende Vorlage im ISMS-Dokumentation-Tool oder auf CRA-Klartext. Die Einschätzung ersetzt keine rechtliche Prüfung, gibt aber einen belastbaren ersten Anhaltspunkt, wo Handlungsbedarf besteht.
Häufige Fragen
Unterliegt mein Chemieunternehmen zusätzlich zu NIS2 noch der Störfall-Verordnung?
Möglich, ja - die Störfall-Verordnung (Seveso-Richtlinie) und eine mögliche KRITIS-Einstufung sind eigenständige Regelwerke mit eigenen Schwellenwerten, unabhängig von NIS2. Ob sie zusätzlich greifen, hängt von Art und Menge der gehandhabten Stoffe ab und ist gesondert zu prüfen.
Sind Prozessleitsysteme (OT) explizit von NIS2 erfasst?
NIS2 unterscheidet in den Pflichten nicht zwischen klassischer IT und OT - die zehn Mindestmaßnahmen aus Art. 21 Abs. 2 gelten für alle Informationssysteme der Einrichtung, wozu je nach Netzarchitektur auch Prozessleitsysteme zählen können.
Ab welcher Unternehmensgröße gilt NIS2?
In der Regel ab 50 Beschäftigten oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz - vorausgesetzt, das Unternehmen ist einem der in Anhang I oder II der Richtlinie genannten Sektoren zuzuordnen. Unabhängig von der Größe können auch einzelne kritische Einzelanbieter erfasst sein.
Bin ich als Softwarehersteller vom Cyber Resilience Act betroffen?
Sehr wahrscheinlich. Enthält ein Produkt Software oder kann es sich mit einem Gerät oder Netz verbinden und wird es in der EU verkauft, fällt es in der Regel unter den CRA - egal ob reine Software, IoT-Gerät oder Industriesteuerung.
Muss ich mein Unternehmen nach ISO 42001 zertifizieren lassen, wenn ich KI einsetze?
Nein, ISO/IEC 42001 ist eine freiwillige Norm. Verpflichtend sind die Anforderungen der EU-KI-Verordnung, unabhängig von einer Zertifizierung. Ein KI-Managementsystem nach ISO 42001 hilft aber, diese Anforderungen strukturiert nachzuweisen.
Mehr dazu: NIS-2 im Glossar · IEC 62443 im Glossar