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Orientierung

NIS2 für die Lebensmittelbranche

Lebensmittel gehört zu den Sektoren, die NIS2 als „wichtige Einrichtungen" führt. Erfasst sind Unternehmen, die im Bereich Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln tätig sind, insbesondere wenn sie einen relevanten Anteil an der Lebensmittelversorgung halten. Wie in allen NIS2-Sektoren greift die Einstufung in der Regel ab 50 Beschäftigten oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz.

Moderne Lebensmittelproduktion ist heute stark automatisiert und vernetzt - von der Steuerung der Produktionsanlagen bis zur Kühlkettenüberwachung. Ein Ausfall der IT kann damit unmittelbar die Produktion oder die Lieferfähigkeit betreffen. Das Risikoregister sollte deshalb neben klassischer Büro-IT auch die Produktions- und Logistiksysteme einschließen.

Typische Einrichtungen in diesem Sektor
  • Lebensmittelhersteller und -verarbeiter
  • Großhändler mit relevantem Marktanteil
  • Betreiber von Kühl- und Lagerlogistik für Lebensmittel
  • Molkereien, Schlachtbetriebe und vergleichbare Produktionsstätten

NIS2, CRA und ISO 42001 - drei Regelwerke, ein Schnellcheck

NIS2, der Cyber Resilience Act (CRA) und ISO/IEC 42001 werden häufig verwechselt, weil sie sich zeitlich überschneiden und alle Sicherheitsnachweise verlangen. Sie adressieren aber unterschiedliche Ebenen: NIS2 verpflichtet Betreiber besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen, ihre eigene Organisation abzusichern. Der CRA verpflichtet Hersteller, sichere Produkte mit digitalen Elementen in Verkehr zu bringen. ISO 42001 ist eine freiwillige Norm für den Umgang mit KI-Systemen.

Der Compliance-Kompass ordnet die eigenen Angaben diesen drei Regelwerken zu und verweist direkt auf die passende Vorlage im ISMS-Dokumentation-Tool oder auf CRA-Klartext. Die Einschätzung ersetzt keine rechtliche Prüfung, gibt aber einen belastbaren ersten Anhaltspunkt, wo Handlungsbedarf besteht.

Häufige Fragen

Zählen Landwirtschaftsbetriebe zum NIS2-Sektor Lebensmittel?

Primärproduktion in der Landwirtschaft ist von Anhang II grundsätzlich nicht erfasst - der Sektor Lebensmittel bezieht sich auf Produktion, Verarbeitung und Vertrieb im engeren Sinne. Verarbeitende Betriebe (etwa Molkereien) können dagegen unter den Sektor fallen.

Reicht eine HACCP-Zertifizierung aus, um NIS2 zu erfüllen?

Nein, HACCP adressiert Lebensmittelsicherheit, nicht Cybersicherheit - beides sind unterschiedliche Regelwerke mit unterschiedlichem Fokus. NIS2 verlangt eigene, in Art. 21 Abs. 2 aufgeführte Maßnahmen zur Informationssicherheit, die keine HACCP-Zertifizierung automatisch abdeckt.

Ab welcher Unternehmensgröße gilt NIS2?

In der Regel ab 50 Beschäftigten oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz - vorausgesetzt, das Unternehmen ist einem der in Anhang I oder II der Richtlinie genannten Sektoren zuzuordnen. Unabhängig von der Größe können auch einzelne kritische Einzelanbieter erfasst sein.

Bin ich als Softwarehersteller vom Cyber Resilience Act betroffen?

Sehr wahrscheinlich. Enthält ein Produkt Software oder kann es sich mit einem Gerät oder Netz verbinden und wird es in der EU verkauft, fällt es in der Regel unter den CRA - egal ob reine Software, IoT-Gerät oder Industriesteuerung.

Muss ich mein Unternehmen nach ISO 42001 zertifizieren lassen, wenn ich KI einsetze?

Nein, ISO/IEC 42001 ist eine freiwillige Norm. Verpflichtend sind die Anforderungen der EU-KI-Verordnung, unabhängig von einer Zertifizierung. Ein KI-Managementsystem nach ISO 42001 hilft aber, diese Anforderungen strukturiert nachzuweisen.

Mehr dazu: NIS-2 im Glossar · Risikoregister im Glossar

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