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AIMS-Handbuch · ISO/IEC 42001:2023

AIMS-Handbuch

Zentrales Steuerungsdokument für dein KI-Managementsystem nach ISO/IEC 42001. Die erfassten KI-Systeme und ihre Folgenabschätzungen gehören ins KI-System-Register, die Auswahl der Controls ins AIMS-Statement of Applicability.

Änderungshistorie

1. Zweck und Anwendungsbereich

Scope-Details

2. Kontext der Organisation und Rollen (Kap. 4.1)

Interessierte Parteien (Kap. 4.2)

3. KI-Politik (Kap. 5.2)

4. Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse (Kap. 5.3)

Rollen und Verantwortlichkeiten (Kap. 5.3)

5. Risiken, Chancen und Folgenabschätzung (Kap. 6.1)

6. KI-Ziele und Planung (Kap. 6.2)

KI-Ziele (Kap. 6.2)

7. Unterstützung: Ressourcen, Kompetenz, Kommunikation (Kap. 7)

8. Betrieb und Überwachung (Kap. 8)

9. Leistungsbewertung (Kap. 9)

10. Verbesserung (Kap. 10)

11. Verhältnis zur KI-Verordnung (EU AI Act)

Zuordnungstabelle: KI-Verordnung ↔ AIMS

ISO/IEC 42001 ist eine freiwillige, nicht harmonisierte Norm - eine Zertifizierung begründet keine Konformitätsvermutung nach der KI-Verordnung. Die folgende Tabelle zeigt, welches AIMS-Kapitel bzw. welcher Anhang-A-Control zu welcher Pflicht der Verordnung die meiste inhaltliche Überschneidung liefert - als Ausgangspunkt für die eigene Prüfung, nicht als Ersatz dafür. Ob die eigenen KI-Systeme überhaupt als Hochrisiko-KI-System gelten, muss unabhängig davon anhand von Art. 6 und Anhang III geprüft werden.

Art. 5Verbotene Praktiken im Bereich der KIAuch ohne Hochrisiko-Einstufung relevant

Bestimmte KI-Praktiken sind unabhängig von jeder Risikoeinstufung grundsätzlich untersagt - etwa manipulative oder täuschende Systeme, die Nutzer erheblich schädigen können, sowie bestimmte Formen von Social Scoring und biometrischer Kategorisierung.

AIMS-Bezug: kein direktes Pendant

Kein AIMS-Pendant. Dieser Ausschlusstest steht vor jeder ISO-Betrachtung und muss separat geprüft werden.

Art. 6 / Anhang IIIEinstufung als Hochrisiko-KI-SystemAuch ohne Hochrisiko-Einstufung relevant

Legt fest, wann ein KI-System als Hochrisiko-KI-System gilt - unter anderem nach Einsatzbereich (z.B. Beschäftigung, Bonität, kritische Infrastruktur). Nur für so eingestufte Systeme greifen die Pflichten aus Art. 9-17 und Art. 26 verpflichtend.

AIMS-Bezug: Kap. 4.1

Die AIMS-seitige Vorstufe ist die Bestimmung der eigenen Rolle je KI-System (Entwickler, Anbieter, Betreiber, Nutzer) im KI-System-Register - die Einstufung selbst ersetzt sie nicht.

Art. 4KI-KompetenzAuch ohne Hochrisiko-Einstufung relevant

Anbieter und Betreiber müssen sicherstellen, dass ihr Personal und andere mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasste Personen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen.

AIMS-Bezug: Kap. 7.2, Kap. 7.3

Art. 9Risikomanagementsystem

Verlangt ein kontinuierliches, iteratives Risikomanagement über den gesamten Lebenszyklus des Hochrisiko-KI-Systems - Identifikation, Bewertung und Minderung bekannter und vorhersehbarer Risiken.

AIMS-Bezug: Kap. 6.1.2, Kap. 6.1.3, Kap. 6.1.4

Die KI-System-Folgenabschätzung nach Kap. 6.1.4 deckt zusätzlich Auswirkungen auf Einzelpersonen und Gesellschaft ab, die über das reine Organisationsrisiko hinausgehen.

Art. 10Daten und Daten-Governance

Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze müssen relevant, hinreichend repräsentativ und so weit wie möglich fehlerfrei sein; Herkunft, Erhebung und Vorverarbeitung der Daten müssen dokumentiert sein.

AIMS-Bezug: A.7.2, A.7.3, A.7.4

Art. 11Technische Dokumentation

Vor Inverkehrbringen muss eine technische Dokumentation erstellt werden, die belegt, dass das System die Anforderungen der Verordnung erfüllt - unter anderem Zweck, Architektur, Entwicklungsprozess und Leistungskennzahlen.

AIMS-Bezug: A.6.2.3, A.6.2.7

Art. 12Aufzeichnungspflichten

Hochrisiko-KI-Systeme müssen technisch in der Lage sein, Ereignisse während ihres Betriebs automatisch zu protokollieren, um Rückverfolgbarkeit und nachträgliche Kontrolle zu ermöglichen.

AIMS-Bezug: A.6.2.8

Art. 13Transparenz und Bereitstellung von Informationen für Betreiber

Das System muss so gestaltet sein, dass Betreiber seine Ergebnisse angemessen verstehen und nutzen können; eine Betriebsanleitung mit Zweck, Grenzen, Genauigkeit und Aufsichtsmaßnahmen ist bereitzustellen.

AIMS-Bezug: A.8.2, A.8.5

Art. 14Menschliche Aufsicht

Hochrisiko-KI-Systeme müssen so konzipiert sein, dass sie während der Nutzungsdauer wirksam von natürlichen Personen beaufsichtigt werden können - einschließlich der Möglichkeit, Ergebnisse zu übersteuern oder das System zu stoppen.

AIMS-Bezug: A.9.3, A.9.4

Art. 15Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit

Das System muss ein angemessenes Maß an Genauigkeit erreichen und über seinen Lebenszyklus robust gegen Fehler, Störungen und Manipulationsversuche sein, einschließlich Schutz vor KI-spezifischen Angriffen.

AIMS-Bezug: Kap. 8.1, Kap. 8.2, A.6.2.4, A.6.2.6

Art. 16 / Art. 17Anbieterpflichten und Qualitätsmanagementsystem

Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen die Anforderungen aus Art. 9-15 einhalten und dafür ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem betreiben, das Strategie, Verfahren und Verantwortlichkeiten festlegt.

AIMS-Bezug: Kap. 4.1, Kap. 5.1, Kap. 6.1.1, Kap. 7.1, Kap. 8.1, Kap. 9.1, Kap. 10.1

Entspricht in der Breite dem AIMS als Ganzes, nicht einem einzelnen Kapitel - gelistet ist je Kapitel die erste Klausel als Anker.

Art. 26Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen

Betreiber müssen Hochrisiko-KI-Systeme entsprechend der Betriebsanleitung nutzen, menschliche Aufsicht sicherstellen, Eingabedaten auf Relevanz prüfen und den Betrieb überwachen.

AIMS-Bezug: A.9.2, A.9.4, A.10.2

Art. 50Transparenzpflichten für bestimmte KI-SystemeAuch ohne Hochrisiko-Einstufung relevant

Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System interagieren (z.B. Chatbots), und künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte (z.B. Deepfakes) müssen entsprechend gekennzeichnet werden.

AIMS-Bezug: A.8.2

Gilt unabhängig von einer Hochrisiko-Einstufung - deutlich mehr KI-Systeme im Mittelstand sind davon betroffen als von Art. 9-17.

Art. 51 ff.KI-Modelle mit allgemeinem VerwendungszweckAuch ohne Hochrisiko-Einstufung relevant

Eigene Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (General-Purpose-AI, z.B. große Sprachmodelle) - technische Dokumentation, Transparenz gegenüber nachgelagerten Anbietern, bei systemischem Risiko zusätzliche Melde- und Sicherheitspflichten.

AIMS-Bezug: A.4.4

Nur relevant, wenn die Organisation selbst ein solches Basismodell entwickelt und bereitstellt - im Mittelstand der seltenere Fall gegenüber der Nutzung fremder Modelle.

Anhang A: AIMS-Dokumentenverzeichnis

Anhang B: Normative Verweise

Anhang C: Glossar