Zum Inhalt springen

ISMS-Aufbau · Schritt 06 von 11 · Plan

AIMS-HandbuchKI-System-Register (Sie sind hier)AIMS-SoAalle 11 Schritte

Dokument wird geladen …

Was ist ein KI-System-Register?

KI-System-Register nach ISO 42001 inklusive Folgenabschätzung

ISO/IEC 42001:2023 verlangt in Kapitel 6.1.4 eine Bewertung der Auswirkungen von KI-Systemen auf Einzelpersonen, Gruppen und die Gesellschaft - die sogenannte AI System Impact Assessment. Voraussetzung dafür ist ein Überblick darüber, welche KI-Systeme überhaupt im Einsatz sind, wofür sie verwendet werden, welche Daten sie verarbeiten und wer für sie verantwortlich ist.

Diese Vorlage führt beides zusammen: ein Register aller KI-Systeme mit Zweck, Rolle der Organisation, Datenbasis und Verantwortlichem sowie die dazugehörige Folgenabschätzung nach Kap. 6.1.4. Die Einträge lassen sich anschließend im AIMS-SoA und im Risikoregister weiterverwenden.

Systemübersicht

Zweck, eingesetzte Modelle, Datenquellen und Verantwortliche je KI-System an einem Ort.

Folgenabschätzung

Auswirkungen auf Betroffene, Gruppen und Gesellschaft, wie Kap. 6.1.4 der ISO 42001 sie verlangt.

Rolle klären

Entwickler, Anbieter oder Nutzer - die Rolle entscheidet, welche Pflichten greifen.

Menschliche Aufsicht

Festhalten, wer Ergebnisse prüft und wie bei Fehlfunktionen eingegriffen wird.

Häufige Fragen

Was ist eine KI-Folgenabschätzung nach ISO 42001?

Kapitel 6.1.4 verlangt, die möglichen Auswirkungen eines KI-Systems auf Einzelpersonen, Gruppen und die Gesellschaft systematisch zu bewerten und zu dokumentieren. Betrachtet werden unter anderem Fairness, Transparenz, mögliche Diskriminierung, Fehlerfolgen und die Frage, wie Betroffene Entscheidungen anfechten können.

Welche KI-Systeme gehören ins Register?

Alle, die im Geltungsbereich des AIMS betrieben oder genutzt werden - auch eingekaufte Dienste und in Standardsoftware eingebettete Funktionen. Entscheidend ist nicht, wer das Modell entwickelt hat, sondern ob die Organisation es einsetzt und dafür Verantwortung trägt.

Ist das Register dasselbe wie das Verzeichnis nach der KI-Verordnung?

Nein, aber die Inhalte überschneiden sich stark. Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 stellt eigene Dokumentationsanforderungen, insbesondere für Hochrisiko-Systeme. Ein gepflegtes Register nach ISO 42001 liefert einen großen Teil der dafür nötigen Angaben, ersetzt die Prüfung der Verordnung aber nicht.

Mehr dazu: Glossar: ISO 42001 · AIMS-Handbuch