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Orientierung

NIS2 für die Abfallwirtschaft

Abfallwirtschaft gehört zu den sieben Anlage-2-Sektoren des BSIG und ist damit auf die Kategorie „wichtige Einrichtung" gedeckelt - eine Einstufung als „besonders wichtig" ist hier ausgeschlossen. Erfasst sind Unternehmen der Abfallbewirtschaftung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die Abfälle sammeln, befördern, verwerten oder beseitigen. Die Einstufung greift in der Regel ab 50 Beschäftigten oder Umsatz und Bilanzsumme über 10 Millionen Euro.

Moderne Entsorgungslogistik ist stark IT-gestützt - von der Tourenplanung für Sammelfahrzeuge bis zur Steuerung von Sortier- und Verwertungsanlagen. Ein IT-Ausfall kann damit unmittelbar die Entsorgungssicherheit einer Region beeinträchtigen, was den Sektor trotz der niedrigeren Einstufung zu einem praktisch relevanten NIS2-Anwendungsfall macht.

Typische Einrichtungen in diesem Sektor
  • Kommunale und private Entsorgungsunternehmen
  • Betreiber von Sortier- und Recyclinganlagen
  • Unternehmen der Abfallsammlung und -beförderung
  • Betreiber von Verwertungs- und Beseitigungsanlagen

NIS2, CRA und ISO 42001 - drei Regelwerke, ein Schnellcheck

NIS2, der Cyber Resilience Act (CRA) und ISO/IEC 42001 werden häufig verwechselt, weil sie sich zeitlich überschneiden und alle Sicherheitsnachweise verlangen. Sie adressieren aber unterschiedliche Ebenen: NIS2 verpflichtet Betreiber besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen, ihre eigene Organisation abzusichern. Der CRA verpflichtet Hersteller, sichere Produkte mit digitalen Elementen in Verkehr zu bringen. ISO 42001 ist eine freiwillige Norm für den Umgang mit KI-Systemen.

Der Compliance-Kompass ordnet die eigenen Angaben diesen drei Regelwerken zu und verweist direkt auf die passende Vorlage im ISMS-Dokumentation-Tool oder auf CRA-Klartext. Die Einschätzung ersetzt keine rechtliche Prüfung, gibt aber einen belastbaren ersten Anhaltspunkt, wo Handlungsbedarf besteht.

Häufige Fragen

Zählen reine Wertstoffhöfe zur Abfallwirtschaft im Sinne von NIS2?

Kommt auf Größe und Tätigkeit an: Kleinere kommunale Wertstoffhöfe unterschreiten die Schwellen von 50 Beschäftigten oder 10 Millionen Euro häufig, größere Betreiber mit eigener Verwertungslogistik können die Schwellen dagegen erreichen.

Kann ein Entsorgungsunternehmen trotzdem als „besonders wichtig" gelten?

Nein, Anlage-2-Sektoren wie die Abfallwirtschaft sind im BSIG grundsätzlich auf „wichtige Einrichtung" begrenzt - unabhängig von Mitarbeiterzahl oder Umsatz.

Ab welcher Unternehmensgröße gilt NIS2?

In der Regel ab 50 Beschäftigten oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz - vorausgesetzt, das Unternehmen ist einem der in Anhang I oder II der Richtlinie genannten Sektoren zuzuordnen. Unabhängig von der Größe können auch einzelne kritische Einzelanbieter erfasst sein.

Bin ich als Softwarehersteller vom Cyber Resilience Act betroffen?

Sehr wahrscheinlich. Enthält ein Produkt Software oder kann es sich mit einem Gerät oder Netz verbinden und wird es in der EU verkauft, fällt es in der Regel unter den CRA - egal ob reine Software, IoT-Gerät oder Industriesteuerung.

Muss ich mein Unternehmen nach ISO 42001 zertifizieren lassen, wenn ich KI einsetze?

Nein, ISO/IEC 42001 ist eine freiwillige Norm. Verpflichtend sind die Anforderungen der EU-KI-Verordnung, unabhängig von einer Zertifizierung. Ein KI-Managementsystem nach ISO 42001 hilft aber, diese Anforderungen strukturiert nachzuweisen.

Mehr dazu: NIS-2 im Glossar · Risikoregister im Glossar

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